Presseerklärung der FvLW

Am 22.07.2010 haben sieben Beschwerdeführer
vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen die mit der
Neufassung des § 36 Abs. 3 WaffG in Kraft
getretene Verschärfung des deutschen
Waffenrechts erhoben.
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden
ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung
der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen.
Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als
zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler.
Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen
Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung steht,
sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und
verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren. Verweigern sie ihr Einverständnis mit den
Kontrollmaßnahmen, wird dies als Verstoß gegen das Waffenrecht gewertet und kann Anlass für
den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sein.
Die behördlichen „Nachschauen“ sind jedoch weder geeignet noch erforderlich, um den
vorgeblichen Gesetzeszweck zu fördern und deswegen verfassungswidrig. Sie sind Ausdruck von
legislativem Aktionismus und Zeugnis mangelnden Grundrechtsbewusstseins des Gesetzgebers.
Die Hoffnung der Beschwerdeführer liegt darin, dass die Karlsruher Verfassungsrichter hier als
Korrektiv wirken werden und dem weiteren Abbau von Freiheitsrechten entgegentreten.
Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von der „Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e. V.
unterstützt. Die Fördervereinigung ist ein parteipolitisch unabhängiger Interessenverband von
Waffenbesitzern.
Die Wurzeln des im Jahr 2008 gegründeten Vereins liegen im größten deutschsprachigen
Internetforum zum Thema Waffenbesitz, waffen-online.de.
Vor dem Hintergrund fortschreitender Verschärfungen und Restriktionen im Waffenrecht sowie
der unausgewogenen Berichterstattung hat sich die Vereinigung in kurzer Zeit zu einer
anerkannten und mitgliederstarken Vertretung der legitimen Interessen von Sportschützen,
Jägern und anderen rechtmäßigen Waffenbesitzern entwickelt.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Herr Reiner Aßmann, Havelring 99, 47608 Geldern
Vizepräsident FvLW



