Presseerklärung der FvLW

Von G.Kehr, 22. Juli 2010

FvLW

Am 22.07.2010 haben sieben Beschwerdeführer
vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen die mit der

Neufassung des § 36 Abs. 3 WaffG in Kraft
getretene Verschärfung des deutschen
Waffenrechts erhoben.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist eine Regelung, die es den zuständigen Behörden
ermöglicht, ohne jeden Gefahrenverdacht in den Wohnräumen von Waffenbesitzern die Einhaltung
der waffenrechtlichen Aufbewahrungsvorschriften zu überprüfen.

Dieser gravierende Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft mehr als
zwei Millionen unbescholtene Jäger, Sportschützen und Waffensammler.
Während eine Durchsuchung nach illegalen Schusswaffen in den Wohnräumen eines mutmaßlichen
Straftäters grundsätzlich unter dem Vorbehalt einer richterlichen Durchsuchungsanordnung steht,
sollen rechtmäßige Waffenbesitzer verpflichtet werden, den Behörden anlass- und
verdachtsunabhängig Zutritt zu gewähren. Verweigern sie ihr Einverständnis mit den
Kontrollmaßnahmen, wird dies als Verstoß gegen das Waffenrecht gewertet und kann Anlass für
den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis sein.

Die behördlichen „Nachschauen“ sind jedoch weder geeignet noch erforderlich, um den
vorgeblichen Gesetzeszweck zu fördern und deswegen verfassungswidrig. Sie sind Ausdruck von
legislativem Aktionismus und Zeugnis mangelnden Grundrechtsbewusstseins des Gesetzgebers.
Die Hoffnung der Beschwerdeführer liegt darin, dass die Karlsruher Verfassungsrichter hier als
Korrektiv wirken werden und dem weiteren Abbau von Freiheitsrechten entgegentreten.

Das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird von der „Fördervereinigung legaler Waffenbesitz e. V.
unterstützt. Die Fördervereinigung ist ein parteipolitisch unabhängiger Interessenverband von
Waffenbesitzern.

Die Wurzeln des im Jahr 2008 gegründeten Vereins liegen im größten deutschsprachigen
Internetforum zum Thema Waffenbesitz, waffen-online.de.
Vor dem Hintergrund fortschreitender Verschärfungen und Restriktionen im Waffenrecht sowie
der unausgewogenen Berichterstattung hat sich die Vereinigung in kurzer Zeit zu einer
anerkannten und mitgliederstarken Vertretung der legitimen Interessen von Sportschützen,
Jägern und anderen rechtmäßigen Waffenbesitzern entwickelt.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Herr Reiner Aßmann, Havelring 99, 47608 Geldern

Vizepräsident FvLW

Waffenrecht

Von G.Kehr, 11. Juli 2010


Auszug aus der Meinung des Bundesrates der Schweiz.

Und wie dort Demokratie gelebt wird.

Das zeigt sich besonders deutlich bei den Angriffen auf unsere Waffentradition. Immer wieder
wird versucht, den privaten Waffenbesitz einzuschränken. Immer wieder gibt es politische
Vorstöße, dem Bürger seine Waffen wegzunehmen.
Sollten solche Bestrebungen Erfolg haben, wird der Schweiz ein ganz wichtiger Teil ihres
Staatsgedankens amputiert.

Der Schweiz ist das Oben und Unten anderer Länder fremd: Kein Adelsstand, keine Beamtenelite,
kein Berufsoffizierskorps prägte unsere Geschichte, verkörperte den Staat und vertrat oder
vertritt ihn obrigkeitlich gegenüber dem Bürger und Steuerzahler.
Aus diesem Grund brauchte sich unsere Regierung nie vor einer bewaffneten Bürgerschaft zu
fürchten, denn Bürgerschaft und Regierung sind eins.
Das dagegen Zwangsstaaten dem Bürger keine Waffen zugestehen, ist nicht verwunderlich;
ein Alleinherrscher will nur seine Getreuen Waffen tragen lassen.

Das Modell Schweiz ist anders, es ist demokratischer, es ist freiheitlicher. Es gibt keinen
Gegensatz Staat – Bürger. Der freiheitliche Staat, das ist unser gemeinsames Projekt.
Der Staat, das sind die Bürger. Wir Bürger, wir sind der Staat.
Wir, das Volk, wir sind der Souverän. Und deshalb ist es gar nicht anders möglich, als dass der
Souverän auch die Waffen trägt und letztlich die Rückversicherung dieser Ordnung abgibt.

Der Bürger ist der Souverän und der Souverän ist Bürger.
Diese Gleichung gehört zum Wesen unseres Staates. Wer jetzt einwendet, der bewaffnete Bürger
sei gefährlich, sei ein Risiko, der spricht ihm die Selbstverantwortung ab. Und konsequent weiter
gedacht führt dieses Misstrauen gegenüber dem Volk in den totalen Verbots- und
Verwaltungsstaat, wie in Deutschland.

Wer dem Bürger die Waffe weg nimmt, der zeigt ihm so seine Unmündigkeit an. Der Staat
übernimmt die Vormundschaft. Und diese wird sich bald nicht mehr allein auf die Waffenfrage
erstrecken.
Warum soll jemand, dem nicht einmal die verantwortungsvolle Handhabung eines Gewehrs oder
einer Pistole zugetraut wird, über unseren gemeinsamen Weg in die Zukunft mit
entscheiden können?
Weshalb soll ein unmündiger Bürger an der Urne über die Geschicke unseres Landes
befinden können?
Die Entmündigungsspirale stoppt nicht bei der Volksentwaffnung.


Mein Kommentar dazu :
Von der Schweiz lernen,
heist Demokratie lernen.



Wie ist das überhaupt in den anderen europäischen Ländern geregelt ?

In der Schweiz, Österreich und in allen übrigen europäischen Ländern dürfen die Menschen
Schußwaffen zum Selbstschutz besitzen, selbst in Russland ist dies seit 18 Jahren vom
Gesetzgeber gewünscht.
Damit konnte die Einbruchs- und Überfallkriminalität sehr stark gesenkt werden.
Die Ausnahme ist England, dort ist die Bevölkerung schutzlos krimineller Subjekte, wie in
Deutschland ausgeliefert.
Genau wie in Deutschland werden in England Daten und Fakten verschleiert, oder gar gefälscht.

Lesen Sie … >>> ALLE  MACHT  DEM  VOLKE <<< & >>> The Experts <<<

Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, dass das was Sie von den Medien täglich zu sehen und
hören bekommen, irgend wie nicht mit dem übereinstimmt, was Sie selber Tag täglich erleben,
oder von Bekannten und Verwandten hören ?

Hier ein aktuelles Beispiel, wie  PRO 7 Beweise fälscht und Lügen verbreitet.

Darüber kann man einen kurzen Moment nachdenken, bevor es wieder an die
täglichen
Routinearbeiten geht, man kann es aber auch bleiben lassen.


Die USA werden sicherer.

Von G.Kehr, 30. Juni 2010

Gerald Jänichen aus Berlin schreibt:

„Im Westen nichts Neues.“,
mag sich manch einer Hierzulande denken, der von
dem aktuellen Fall hört, den gerade das oberste
US-Bundesgericht verhandelt hat.
Otis Mc Donald, ein 76-jähriger Rentner und
Mitglied der „Waffenlobby“ klagt erfolgreich gegen

ein Schusswaffenverbot in seiner
Heimatstadt Chicago.


Schnell mag jetzt bei dem einen oder anderen wieder das Klischeebild vom weißen,
erzkonservativen und schießwütigen Amerikaner entstehen.
Wer jedoch genauer über den großen Teich blickt, der erkennt ziemlich schnell, wie wenig dieser
oberflächliche Stereotyp mit der Realität zu tun hat.
Denn Otis McDonald ist Afroamerikaner, Wähler der Demokratischen Partei und ein großer
Anhänger Barak Obamas. Und trotzdem, oder vielleicht auch gerade deshalb, ist er ein Verfechter
des privaten Waffenbesitzes.
Als Bewohner von Chicagos Elendsvierteln kennt Otis McDonald die Realität in seiner Straße
wahrscheinlich gut genug;
Eine Realität, in der bewaffnete Kriminelle wehrlosen Bürgern gegenüberstehen, denen außer dem
Griff zum Telefon (sofern dazu genug Zeit ist) kein Mittel zur Gegenwehr bleibt.

„Sicher…“, mag jetzt manch einer rufen, „… aber private Aufrüstung kann keine Lösung sein.“
Was aber entspricht einem demokratischen Staat eigentlich mehr, als freie recht schaffende
Bürger, die bewaffnet ihr Leben und ihre Freiheit verteidigen dürfen?
Viele Menschen mögen an dieser Stelle laut aufschreien und sofort mit der Gefahr von
Amokläufen oder dem hohen Wert eines staatlichen Gewaltmonopols argumentieren.

Fakt jedoch ist, dass gerade in einer Demokratie das staatliche Gewaltmonopol scharfe Grenzen
besitzen muss. Andernfalls kann ein Staat schnell zur Bedrohung für seine eigene Bevölkerung
werden, bis er am Ende nicht besser ist, als ein bewaffneter Krimineller, der mit seinen
wehr-/waffenlosen Bürgern ein leichtes Spiel hat.
Was dies betrifft, so hat uns die Geschichte wohl schon mehr Opfer von staatlichem
Gewaltmissbrauch gezeigt, als alle Amokläufe der vergangenen Jahrzehnte zusammen.
Vielleicht brauchen wir öfter einen Otis McDonald, der uns daran erinnert, dass wenn Waffen
gesetzlos werden, nur noch die Gesetzlosen bewaffnet sind.